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zu § 1 HabsburgerG (Kolonovits)

Kolonovits4. LfgJuni 2001

1. Alle Herrscherrechte und sonstige Vorrechte des Hauses Habsburg-Lothringen sowie aller Mitglieder dieses Hauses sind in Österreich für immerwährende Zeiten aufgehoben.

2. Verträge über den Anfall von Herrscherrechten über das Gebiet der Republik Österreich sind ungültig.

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