vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 10 BezBegrBVG (Wieser)

Wieser1. LfgJuni 1999

(1) Die Obergrenzen für die monatlichen Bezüge von nach dem Inkrafttreten dieses Bundesverfassungsgesetzes bestellten Funktionären betragen

1. für das höchste Organ der Oesterreichischen Nationalbank 250 %,

2. a) für die obersten Funktionäre der gesetzlichen beruflichen Vertretungen auf Bundesebene 140 %,

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte