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zu § 9 UnvG (Wieser)

Wieser2. LfgDezember 1999

Gegen die im § 1 aufgezählten Funktionäre kann auf Mandatsverlust erkannt werden, wenn sie ihre Stellung in gewinnsüchtiger Absicht mißbrauchen.

BGBl 1925/294 (BlgNR 2. GP RV 365 AB 436); BGBl 1983/330 (Wv).

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