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zu Artikel 7 PersFrG (Kopetzki)

Kopetzki3. LfgAugust 2000

Jedermann, der rechtswidrig festgenommen oder angehalten wurde, hat Anspruch auf volle Genugtuung einschließlich des Ersatzes nicht vermögensrechtlichen Schadens.

BGBl 1988/684 (BlgNR 17. GP RV 134 AB 667).

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