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zu Artikel 28-31 EMRK (Ohms)

Ohms7. LfgDezember 2005

Ein Ausschuß kann durch einstimmigen Beschluß eine nach Artikel 34 erhobene Individualbeschwerde für unzulässig erklären oder im Register streichen, wenn eine solche Entscheidung ohne weitere Prüfung getroffen werden kann. Die Entscheidung ist endgültig.

Declarations of inadmissibility by committees

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