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zu Artikel 74 Abs 1-2 B-VG (Kneihs/Lienbacher)

Kneihs/Lienbacher7. LfgDezember 2005

(1) Versagt der Nationalrat der Bundesregierung oder einzelnen ihrer Mitglieder durch ausdrückliche Entschließung das Vertrauen, so ist die Bundesregierung oder der betreffende Bundesminister des Amtes zu entheben.

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