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zu Artikel 14b B-VG (Denk/Müller)

Denk/Müller14. LfgAugust 2018

(1) Bundessache ist die Gesetzgebung in den Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens, soweit diese nicht unter Abs. 3 fallen.

(2) Die Vollziehung in den Angelegenheiten des Abs. 1 ist

Bundessache hinsichtlich

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