Kommentare
Österreichisches Bundesverfassungsrecht, Korinek/Holoubek/Bezemek/Fuchs/Martin/Zellenberg
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
zu Artikel 10 Abs 1 Z 6 5. Tatbestand B-VG (Wimmer)
Wimmer
19. Lfg
Jänner 2024
...
... Einrichtungen zum Schutz der Gesellschaft gegen verbrecherische oder sonstige gefährliche Personen; ...
...
Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?
Melden Sie sich bei Lexis 360
®
an.
Anmelden
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360
®
zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!
Stichworte
Art 10 B-VG