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zu Art 8 Abs 3 B-VG (Kneihs)

Kneihs9. LfgDezember 2009

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(3) Die Österreichische Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt. Das Nähere bestimmen die Gesetze.

BGBl I 2005/81 (BlgNR 22. GP RV 832 AB 1029).

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