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zu Artikel 7 Abs 1 Sätze 3 und 4 B-VG (Kneihs)

Kneihs16. LfgFebruar 2021

(1) ... Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.

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