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Artikel 145 B-VG (A. Th. Müller)

Müller26. LfgMai 2021

Der Verfassungsgerichtshof erkennt über Verletzungen des Völkerrechtes nach den Bestimmungen eines besonderen Bundesgesetzes.

Entstehungsgeschichte
BGBl 1/1920 = StGBl 450/1920 (BlgKNV AB 991); BGBl 367/1925 (WV); BGBl 1/1930 (WV).

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