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zu § 111d AußStrG (Deixler-Hübner)

Deixler-Hübner3. AuflOktober 2020

(1) Im Übrigen sind die Bestimmungen des 7. Abschnitts sinngemäß auch auf Verfahren nach dem HKÜ anzuwenden. Es ist tunlichst ein Kinderbeistand (§ 104a) zu bestellen.

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