vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 84 AußStrG (Deixler-Hübner)

Deixler-Hübner3. AuflOktober 2020

Behandlung mehrerer Anträge

 

(1) Verfahren, die die Abstammung desselben Kindes betreffen, sind tunlichst zu verbinden und durch eine einzige Entscheidung zu erledigen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte