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zu § 80a AußStrG (Klicka/Rechberger)

Klicka/Rechberger3. AuflOktober 2020

9. Abschnitt
Parteiantrag auf Prüfung der Gesetzmäßigkeit von Verordnungen und Kundmachungen über die Wiederverlautbarung eines Gesetzes (Staatsvertrages), der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und der Rechtmäßigkeit von Staatsverträgen

 

(1) § 528b ZPO ist sinngemäß anzuwenden.

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