Klicka/Rechberger3. AuflOktober 2020
Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof
(1) Bei der Prüfung der Zulässigkeit des Revisionsrekurses ist der Oberste Gerichtshof an einen Ausspruch des Rekursgerichts nach § 59 Abs. 1 Z 2 nicht gebunden.