Klicka/Rechberger3. AuflOktober 2020
Vorlage der Akten an den Obersten Gerichtshof
(1) Ist ein Revisionsrekurs oder eine Zulassungsvorstellung, mit der ein ordentlicher Revisionsrekurs verbunden ist, nicht schon vom Gericht erster Instanz zurückzuweisen, so hat es die Akten vorzulegen.