1. Abkürzungen erfolgen generell nach Friedl/Loebenstein/Dax/Hopf, Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen (AZR)8 (2018). Allgemeinsprachliche bzw fachsprachliche Abkürzungen erfolgen nur so weit, als sie im gegebenen Zusammenhang leicht verständlich sind; sie finden sich dann im Abkürzungsverzeichnis.
2. Paragraphen ohne nähere Bezeichnung sind jene des AußStrG 2003. Andere Gesetze sind stets bezeichnet.