Kapitel V
Insolvenzverfahren über das Vermögen von Mitgliedern einer Unternehmensgruppe
Abschnitt 1
Zusammenarbeit und Kommunikation
Artikel 56
Zusammenarbeit und Kommunikation der Verwalter
Kapitel V
Insolvenzverfahren über das Vermögen von Mitgliedern einer Unternehmensgruppe
Abschnitt 1
Zusammenarbeit und Kommunikation
Artikel 56
Zusammenarbeit und Kommunikation der Verwalter