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zu § 36 ReO (Stegner/Simsa)

Stegner/Simsa2. AuflOktober 2022

Klassenübergreifender Cram-down

 

(1) Ein Restrukturierungsplan, der nicht in jeder Gläubigerklasse von den betroffenen Gläubigern angenommen worden ist, ist auf Antrag des Schuldners vom Gericht zu bestätigen, wenn

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