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zu § 142 IO (Nunner-Krautgasser/Anzenberger)

Nunner-Krautgasser/Anzenberger2. AuflOktober 2022

Vorprüfung

 

Das Insolvenzgericht kann einen Sanierungsplanantrag nach Einvernehmung des Insolvenzverwalters und des Gläubigerausschusses zurückweisen:

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