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zu § 34 IO (Bollenberger/Spitzer)

Bollenberger/Spitzer2. AuflOktober 2022

Einzelverkäufe

 

Leistungen auf Grund von Einzelverkäufen beweglicher Sachen im gewerbemäßigen Betriebe des Schuldners können nur unter den Voraussetzungen des § 28, Z 1 bis 3, angefochten werden.

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