Der Beförderungsvertrag kann eine Bestimmung enthalten, durch die die Zuständigkeit eines Schiedsgerichtes begründet wird, jedoch nur, wenn die Bestimmung vorsieht, dass das Schiedsgericht dieses Übereinkommen anzuwenden hat.
Literatur:
Jesser-Huß, Aktuelle transportrechtliche Probleme in Österreich, TranspR 2009, 109;