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zu Artikel 33 CMR (Csoklich)

Csoklich3. AuflMai 2019

Der Beförderungsvertrag kann eine Bestimmung enthalten, durch die die Zuständigkeit eines Schiedsgerichtes begründet wird, jedoch nur, wenn die Bestimmung vorsieht, dass das Schiedsgericht dieses Übereinkommen anzuwenden hat.

Literatur:

Jesser-Huß, Aktuelle transportrechtliche Probleme in Österreich, TranspR 2009, 109;

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