Soweit im vorstehenden nichts anderes bestimmt ist, gelten im übrigen die Bestimmungen des Speditionsversicherungsscheines.
Literatur:
Siehe § 1 RVS.
Soweit im vorstehenden nichts anderes bestimmt ist, gelten im übrigen die Bestimmungen des Speditionsversicherungsscheines.
Literatur:
Siehe § 1 RVS.