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zu § 2 SVS (Csoklich/Csoklich)

Csoklich/Csoklich3. AuflMai 2019

Die Gesellschaften haften für alle Schäden, die dem Versicherten erwachsen und wegen welcher der Spediteur auf Grund eines Verkehrsvertrages in Anspruch genommen wird und gesetzlich in Anspruch genommen werden kann.

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