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zu §§ 54, 55 AÖSp (Csoklich)

Csoklich3. AuflMai 2019

Soweit der Spediteur überhaupt haftet, gelten folgende Höchstgrenzen für seine Haftung:€ 7.267,28 je Schadensfall für Schäden, die auf Unterschlagung oder Veruntreuung durch einen Arbeitnehmer des Spediteurs beruhen. Hierzu gehören nicht gesetzliche Vertreter und Prokuristen, für deren Handlungen keine Haftungsbegrenzung besteht.

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