vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 367 UGB (Kerschner)

Kerschner3. AuflMai 2019

Das gesetzliche Pfandrecht des Kommissionärs, des Spediteurs, des Lagerhalters und des Frachtführers steht hinsichtlich des Schutzes des guten Glaubens einem gemäß § 456 ABGB durch Vertrag erworbenen Pfandrecht gleich.

BGBl I 2005/120: Überschrift hinzugefügt; bisherige Regelung (Unredlichkeit beim Erwerb von Inhaberpapieren) aufgehoben; § 367 UGB enthält nun § 366 Abs 3 HGB mit Verweis auf § 456 ABGB.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte