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zu § 351 UGB (Kerschner)

Kerschner3. AuflMai 2019

Zulasten eines Unternehmers kann die Anwendung des § 934 ABGB vertraglich ausgeschlossen werden.

BGBl I 2005/120: Neue Überschrift; Aufhebung des bisherigen § 351 HGB (§§ 348–350 HGB nicht für Minderkaufleute); Neuregelung der laesio enormis (bisher gem § 351a HGB für Kaufleute ausgeschlossen).

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