Mit dem BGBl 1991/10 wurde ein BG über das Firmenbuch (BG-FB) erlassen, das in seinem ersten Artikel das FBG enthält. Die Art II bis X enthalten Änderungen des HGB und sonstiger Materiengesetze. Mit Art XI bis XX wurden verschiedene Verfahrensgesetze geändert. Die Art XXII und XXIII regeln Verweisungen und Übergangsbestimmungen und Art XXIV das In-Kraft-Treten des Gesetzes bzw einzelner Bestimmungen.