Personen, die zu Unrecht ins Firmenbuch eingetragen sind und unter ihrer Firma handeln, gelten als Unternehmer kraft Eintragung.
Neu durch BGBl I 2005/120 in Anlehnung an § 5 HGB.
Personen, die zu Unrecht ins Firmenbuch eingetragen sind und unter ihrer Firma handeln, gelten als Unternehmer kraft Eintragung.
Neu durch BGBl I 2005/120 in Anlehnung an § 5 HGB.