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zu § 10 VGG (Kronthaler)

Kronthaler1. AuflMärz 2022

Gewährleistungsumfang und Gewährleistungsfrist

 

(1) Der Unternehmer leistet Gewähr für jeden Mangel, der bei Übergabe der Ware vorliegt und innerhalb von zwei Jahren nach diesem Zeitpunkt hervorkommt.

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