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zu § 25 SMG (Giese)

Giese3. AuflMärz 2026

(1) Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz hat das Suchtmittelregister und das bundesweite Substitutionsregister jeweils als elektronisches Register einzurichten und zu betreiben und ist Verantwortliche gemäß Art. 4 Z 7 DSGVO dieser Register. Das Bundesministerium für

Seite 298

Gesundheit hat im Hinblick auf die im § 24 Z 1 bis 2 genannten Zwecke

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