Das Suchtmittelrecht ist eine typische Querschnittsmaterie: Es normiert Vorschriften, die sowohl dem Verwaltungsrecht als auch dem Straf- und Strafverfahrensrecht zugehören. Darüber hinaus werden in einschlägigen Verordnungen die verschiedenen Arten von Suchtmitteln und deren Grenzmengen aufgezählt. Das mit diesem Werk verfolgte Ziel einer umfassenden Kommentierung des Suchtmittelgesetzes konnte daher nur mit einem Autorenteam, das sich aus Vertretern des öffentlichen Rechts und des Straf- und Strafverfahrensrechts zusammensetzt, erreicht werden. Es freut mich sehr, dass es wieder gelungen ist, ein kompetentes Team für die 3. Auflage zu gewinnen.
