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Anlage 9. Mindestanforderungen an berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten

Stolzlechner/Müller/Seider/Vogelsang/Höllbacher4. AuflAugust 2020

I. Versicherungszweige der Nichtlebensversicherung gemäß den Zweigen 1 bis 18 von Anhang I Teil A der Richtlinie 2009/138/EG

erforderliche Mindestkenntnisse der Vertragsbedingungen der angebotenen Policen, einschließlich Nebenrisiken, wenn sie von solchen Policen abgedeckt sind;

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