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§ 8 VbVG (Birklbauer/Öner)

Birklbauer/Öner1. AuflJuli 2024

https://doi.org/10.33196/9783704693914-108

 

(1) Wird einem Verband die Verbandsgeldbuße ganz oder zum Teil bedingt nachgesehen, so kann ihm das Gericht Weisungen erteilen.

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