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§ 5 VbVG (Brenner)

Brenner1. AuflMärz 2024

https://doi.org/10.33196/9783704693914-105

 

(1) Bei der Bemessung der Anzahl der Tagessätze hat das Gericht Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Höhe der angedrohten Geldbuße bestimmen, gegeneinander abzuwägen.

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