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zu § 117 TKG 2003 (Müller)

Müller1. AuflJuni 2016

Der Telekom-Control-Kommission sind folgende Aufgaben zugewiesen:

die Entscheidung in Verfahren gemäß §§ 6, 6a, 6b Abs. 7, 7, 9, 9a Abs. 8, 11, 12a und 13,Entscheidungen über Sicherheitsüberprüfungen gemäß § 16a Abs. 4,

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