vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 102 TKG 2003 (Riesz)

Riesz1. AuflJuni 2016

(1) Andere Standortdaten als Verkehrsdaten dürfen unbeschadet des § 98 nur verarbeitet werden, wenn sie

anonymisiert werden oderdie Benutzer oder Teilnehmer eine jederzeit widerrufbare Einwilligung gegeben haben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte