Kommentare
Kartellrecht: KartG und WettbG, Gugerbauer
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
zu § 29 KartG
3. Aufl
Juni 2017
2. Abschnitt Geldbußen
Das Kartellgericht hat Geldbußen zu verhängen, und zwar
Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?
Melden Sie sich bei Lexis 360
®
an.
Anmelden
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360
®
zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!
Stichworte
§ 29 KartG