Kommentare
VersVG - Versicherungsvertragsgesetz, Fenyves/Perner/Riedler
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
zu § 164a VersVG (Konwitschka)
Konwitschka
12. Lfg
April 2023
§ 41a gilt nicht für die Lebensversicherung.
IdF BGBl 1959/2
Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?
Melden Sie sich bei Lexis 360
®
an.
Anmelden
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360
®
zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!
Stichworte
§ 164a VersVG