Artikel 4 Umfang der Versicherung
Der Versicherer trägt, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach Maßgabe der gewählten Deckungsform die Gefahren, denen die Güter während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind.
Artikel 4 Umfang der Versicherung
Der Versicherer trägt, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach Maßgabe der gewählten Deckungsform die Gefahren, denen die Güter während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind.