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zu § 109 VersVG (Saria)

Saria8. LfgMai 2021

Drittes Kapitel.
Hagelversicherung

 

Bei der Hagelversicherung haftet der Versicherer für den Schaden, der an den versicherten Bodenerzeugnissen durch die Einwirkung des Hagelschlages entsteht.

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