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zu § 84 VersVG (Saria)

Saria8. LfgMai 2021

Der Versicherer haftet nicht, wenn der Brand oder die Explosion durch ein Erdbeben oder durch Maßregeln verursacht wurde, die im Krieg oder nach Erklärung des Kriegszustandes von einem militärischen Befehlshaber angeordnet worden sind.

Inhaltsübersicht

Schrifttum:

Dahlke, Terror als Schadensursache, VersR 2003, 25;

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