Der Versicherer haftet für den durch Brand, Explosion oder Blitzschlag entstehenden Schaden.
Inhaltsübersicht
Schrifttum:
Bergmann, Behälterexplosionen, VW 1960, 452;
Der Versicherer haftet für den durch Brand, Explosion oder Blitzschlag entstehenden Schaden.
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Bergmann, Behälterexplosionen, VW 1960, 452;