Das österreichische Versicherungsvertragsgesetz ist seit mehr als 50 Jahren in Kraft. Rechnet man die vorangehende Zeit hinzu, in der das materiell weitgehend identische deutsche Gesetz in Österreich galt, so kann man von einer mehr als sieben Jahrzehnte währenden Kontinuität der Rechtslage auf dem Gebiet des Versicherungsvertragsrechts sprechen kann. Gleichwohl fehlte es bisher an einer eigenständigen österreichischen Kommentierung. In der Vergangenheit fiel dieser Mangel nicht allzu stark ins Gewicht; konnte man doch wegen der mehr oder weniger übereinstimmenden Rechtslage in Deutschland auf das reichhaltige Schrifttum zum deutschen Recht zurückgreifen. Seit einigen Jahren ist dies wegen der Einführung eines neuen Versicherungsvertragsgesetzes in Deutschland nur noch beschränkt möglich. Bereits zuvor hatte sich das österreichische Recht durch verschiedene Novellen von der deutschen Rechtslage teilweise emanzipiert.