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zu § 93 GmbHG (Foglar-Deinhardstein/Trettnak)

Foglar-Deinhardstein/Trettnak2. AuflMärz 2024

(1) Nach Beendigung der Liquidation haben die Liquidatoren unter Nachweisung der durch Beschluß der Gesellschafter erwirkten Entlastung bei dem Handelsgerichte um die Löschung der Liquidationsfirma anzusuchen.

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