Prinz2. AuflMärz 2024
(1) 1Die beabsichtigte Herabsetzung des Stammkapitals ist von sämtlichen Geschäftsführern zum Firmenbuch anzumelden. 2Das Handelsgericht hat unter sinngemäßer Anwendung des § 11, Absatz 1, über die Eintragung zu beschließen.