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zu § 58 WEG (Vonkilch)

Vonkilch5. AuflSeptember 2023

Übergangsbestimmungen zur Wohnrechtsnovelle 2006

 

(1) § 56 Abs. 1 letzter Satz und § 57 Abs. 1 jeweils in der Fassung der Wohnrechtsnovelle 2006, BGBl. I Nr. 124, treten mit dem der Kundmachung der Wohnrechtsnovelle 2006 folgenden Tag in Kraft. Im Übrigen treten die Änderungen dieses Bundesgesetzes durch die Wohnrechtsnovelle 2006 mit 1. Oktober 2006 in Kraft.

Seite 1252

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