vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 33 WEG (Hausmann)

Hausmann5. AuflSeptember 2023

Verteilung der Erträgnisse

 

(1) Erträgnisse aus Wohnungseigentumsobjekten stehen dem Wohnungseigentümer allein zu.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte