Höllwerth5. AuflSeptember 2023
Unteilbarkeit des Mindestanteils
(1) Der mit dem Wohnungseigentum untrennbar verbundene Mindestanteil darf, solange das Wohnungseigentum besteht, außer im Fall einer Eigentümerpartnerschaft (§ 2 Abs 10, § 13), nicht geteilt werden.