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zu Art 63 KSÜ (Huter)

Huter1. AuflJänner 2019

Der Verwahrer notifiziert den Mitgliedsstaaten der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht sowie den Staaten, die nach Artikel 58 beigetreten sind,

jede Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme und Genehmigung nach Artikel 57;jeden Beitritt und jeden Einspruch gegen einen Beitritt nach Artikel 58;

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